1. Rutscht das ganze in Richtung Glücksspiel
Zitat2.
Dieses Kopplungsverbot wurde durch den Bundesgerichtshof (BGH) nach Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufgehoben, da die restriktive deutsche Regelung mit europäischem Recht nicht vereinbar war.
Jedoch bedeutet das nicht, dass jede Form der Kopplung von Warenerwerb und Teilnahme am Gewinnspiel zulässig ist. In bestimmten Fällen kann die Kopplung nach wie vor unlauter sein. Dies ist dann der Fall, wenn die Gewinnchance das Marktverhalten entscheidend beeinflusst, wenn also zum Beispiel ein sehr hoher Gewinn in Aussicht gestellt wird oder eine sehr hohe Gewinnwahrscheinlichkeit besteht.
Quelle: https://www.wbs-law.de/wettbew…echtssicher/gewinnspiele/
zum Farblich hervorgehobenen.
Das trifft beim Eventserver eben absolut zu.
Der Verbraucher wird durch DM Aktionen animiert die DM zu kaufen und damit entscheidend auf sein Markverhalten Einfluss genommen.
Es ist absolut verboten den Verbraucher durch ein Gewinnspiel in eine Wirtschaftliche Schieflage durch Psychologischen Druck zu bringen.
Was hier ebenfalls ganz klar zutrifft.
Wir haben eine Rangliste
Platz 1 - 10 Gewinnen Preise XYZ
Diese gewinnt man aber ausschließlich nur wenn man ordenich DM kauft die man ohne dem Gewinnspiel nicht kaufen würde.
Da sich zB. Rang 1 - 10 ja öffenich durch die Rangliste gegenseitig hoch kaufen wird der Verbraucher auf diese Art und Weise unter Psychischen Druck gesetzt immer mehr finanzielle Mittel einzusetzen um in der nötigen Platzierung zu bleiben.
Das ist ganz klar so.
Man braucht sich ja nur die Rangliste anschauen, die Punkte wären niemals innerhalb von 4 Tagen erreichbar ohne massive DM Käufe.
Und damit rutscht das ganze ins Glücksspiel das eine Behördliche Genehmigung bedarf.
Und ich bin mir ganz sicher, dass die GF keine Behördliche Genehmigung hat.
Und das ist die Begründung zur Strafanzeige gegen die GF