Nehmen wir mal an, Person A. arbeitet über ein Leiharbeitsunternehmen in einem Unternehmen, in dem 8 Stunden ununterbrochen gearbeitet wird, jedoch macht keiner der Mitarbeiter Pausen, mit der allgemeinen Begründung das die Maschinen, an denen gearbeitet wird, nicht abgestellt werden können.
Das ganze würde gegen Anlage 120 $4 ArbZG verstoßen, in dem steht:
Zitat§ 4
Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Jetzt die Fragen: Wie kann Person A. so etwas beweisen?
Was machen, wenn sich Zeugen nicht trauen zu reden, da sie fürchten Ihren Job verlieren könnten? Kann die Person damit an die Presse gehen? Sind Audio- und Videobeweise bei so etwas erlaubt?
GreeZ Ckorona