Verstoß gegen Pausengesetz. Wie beweisen?

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  • Nehmen wir mal an, Person A. arbeitet über ein Leiharbeitsunternehmen in einem Unternehmen, in dem 8 Stunden ununterbrochen gearbeitet wird, jedoch macht keiner der Mitarbeiter Pausen, mit der allgemeinen Begründung das die Maschinen, an denen gearbeitet wird, nicht abgestellt werden können.


    Das ganze würde gegen Anlage 120 $4 ArbZG verstoßen, in dem steht:

    Zitat

    § 4
    Ruhepausen


    Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.


    Jetzt die Fragen: Wie kann Person A. so etwas beweisen?
    Was machen, wenn sich Zeugen nicht trauen zu reden, da sie fürchten Ihren Job verlieren könnten? Kann die Person damit an die Presse gehen? Sind Audio- und Videobeweise bei so etwas erlaubt?


    GreeZ Ckorona

  • Bei uns arbeiten auch Leiharbeiter.Die führen alle einen Arbeitszeitnachweis mit Angabe der Pausenzeit.Der Nachweis wird auch vom Meister / Schichtführer unterschrieben.Da hat er doch den Beweis.Der Betrieb wird doch die Std. nicht auf "Zuruf" bezahlen ?


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  • Vlt. erstmal weniger drastische Maßnahmen machen: mit Arbeitgeber reden. Es liegt in seiner Verantwortung, dass in einem solchen Fall genügend Personal vorhanden ist (de facto ist das eine Person mehr, die während der Pausen der anderen arbeitet). Aber ich kenn' ähnliches vom meinem Vater. Der hat eine Jahresarbeitsleistung (Stundenanzahl) im Vertrag stehen, und am Jahresanfang gibts den Dienstplan (ist Schichtdienst, daher). Wenn man nachrechnet, ist selbst ohne "Bereitschaften" die Stundenanzahl um ein Monatsäquivalent überschritten. Wird jedesmal mokiert, Angebot ist jedesmal: Überstundenbezahlung (ein Witz bei dem Stundenlohn) oder quasi den Dezember frei.



    Allgemein: rechtliche Hinweise kann und wird dir hier niemand geben, dass dürfen nur Anwälte.

    [align=right][color=#ff0000]Wir lieben die Sterne zu sehr, um uns vor der Nacht zu fürchten.
    Dr. John Alfred Brashear (1840-1920) US-Astronom

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Menkarlina ()

  • Bei uns arbeiten auch Leiharbeiter.Die führen alle einen Arbeitszeitnachweis mit Angabe der Pausenzeit.Der Nachweis wird auch vom Meister / Schichtführer unterschrieben.Da hat er doch den Beweis.Der Betrieb wird doch die Std. nicht auf "Zuruf" bezahlen ?


    Werde ich morgen sehen. Ich mache das gerade über den Urlaub, während einer Zweitausbildung um ein bisschen Geld nebenbei zu verdienen und danach werde ich wohl in meinem Beruf nie wieder körperlich hart schuften müssen.
    Bin echt gespannt, wie die einem das erklären wollen.


    Aber naja: Die feuern einen dann einfach (brauchen sie ja nicht einmal) und dann?
    Lassen die andere ohne Pausen arbeiten... Ist doch auch nicht richtig irgendwie... Ich mach mir da ziemlich Gedanken drüber.


    GreeZ Ckorona

  • Ich würde das zuerst beim Betrieb und dann bei der Leiharbeitsfirma ansprechen. Da hast Du doch Deinen Personalbetreuer. So wie ich das aus eigener Erfahrung kenne, achten gerade die Leiharbeitsfirmen sehr genau auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Zu krasse Verstöße können sie ihre Lizenz kosten.


    Falls die Firma, bei der Du Deinen Arbeitsvertrag hast, nicht hinter Dir stehen sollte, dann machst Du Dienst nach Vorschrift und suchst Dir was anderes. Die Pausenzeiten haben schon ihre Berechtigung und sich selbst deswegen zu gefährden, das ist die paar Kröten nicht wert.

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 Mal editiert, zuletzt von Phlogistophagos ()

  • Ich würde das zuerst beim Betrieb und dann bei der Leiharbeitsfirma ansprechen. Da hast Du doch Deinen Personalbetreuer. So wie ich das aus eigener Erfahrung kenne, achten gerade die Leiharbeitsfirmen sehr genau auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Zu krasse Verstöße können sie ihre Lizenz kosten.


    Falls die Firma, bei der Du Deinen Arbeitsvertrag hast, nicht hinter Dir stehen sollte, dann machst Du Dienst nach Vorschrift und suchst Dir was anderes. Die Pausenzeiten haben schon ihre Berechtigung und sich selbst deswegen zu gefährden, das ist die paar Kröten nicht wert.


    .. Ich habe heute versucht meinen Chef zu sprechen, aber der war leider nicht im Haus. Und Sowohl die Leiharbeitsfirma, als auch der Meister für den ich Arbeite scheinen aber deffinitiv zu wissen, das dort jemand gegen das Gesetz verstößt. Zugegeben war der jenige mit dem ich von der Leiharbeitsfirma geredet habe ziemlich überrascht über meinen Anruf und sagte mir, das ich das doch bitte nicht nach außen tragen solle. Schon komisch, oder nicht?


    Desweiteren wurde ich heute telefonisch an die Bezirgsregierung Arnsberg bzw. in Dortmund verwiesen.
    Aber dort habe ich bis jetzt auch noch niemanden erreicht.


    GreeZ Ckorona

  • Man will einfach die Sache intern klaeren. Du hast ja auch schon mit der Presse gedroht und ich persoenlich sehe das durch die Presse viel schief laeuft in Deutschland.


    Ansonsten kann ich nur empfehlen es schriftlich zu machen.

  • Mit der Presse habe ich noch nicht gedroht, da ich nicht weiß, wie die Rechtslage in der Hinsicht aussieht (Verleumdung, Rufmord o.ä.). Jedoch ist die Idee, einen schriftlichen Brief aufzusetzen nicht schlecht. Daraus könnte man auch etwas machen. Danke für den Tipp.


    GreeZ Ckorona

  • Srry, wenn ich hier so schwarz male. Aber die Chancen so etwas gerichtsverwertbar zu belegen sind - bei der geschilderten Situation im Betrieb - gleich Null. Ich kenne solche Firmen aus meinen ersten Berufsjahren. Es gibt da zwei Möglichkeiten: Entweder man schafft es, daß die Belegschaft zusammenhält und sich Hilfe von Aussen holt, z.B. durch Gewerkschaft, Wahlkreisabgeordnete oder einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt, vielleicht auch die Berufgenossenschaft (erhöte Unfallgefahr). Es sieht aber hier nicht so aus, als ob das klappen könnte. Und alleine gegen Windmühlen zu reiten ist zwar tapfer, aber man hohlt sich meist nur unnütz blaue Flecken. Ich würde raten, das Zeitarbeitsunternehmen um die Versetzung zu einem anderen Kunden zu bitten (ganz höflich) aber auf jeden Fall so schnell wie möglich einen anderen Arbeitgeber zu suchen.