Da man meinen (aus meiner Sicht sinnvollen) Thread leider geschlossen hat, aufgrund des gewählten Beispiels in einer Verwarnung, ich das Thema allerdings allgemein im Foren als auch gesellschaftlichen Kontext als interessant und diskussionswürdig erachte.
Wann entspricht eine Aussage einer Beleidigung?
Ich frage hier in vollem Bewusstsein nicht nach der rechtlichen Definition per se, denn auch diese ist sehr subjektiv in ihrer Natur.
Da wir dank eines früheren Threads gesehen haben, das die Meinungen nicht nur unter Usern unterschiedlich sind, sondern auch Mods/SMods teils sehr unterschiedliche Meinungen als Mod/User präsentiert haben und hier einiges an Verwirrung zu herrschen scheint.
Welche Definition haben Mods/SMods für die Anwendung einer Verwarnung?
Da der Forenbetreiber hier natürlich in irgendeiner Art eine Definition vorgibt, können Moderatoren an dieser Stelle auch gerne 2 verschiedene nennen (falls vorhanden), z.b. gekennzeichnet mit Privat/Mod.
Ein paar Beispiele die mir persönlich einfallen:
Eine Aussage ist eine Beleidigung...
- wenn sich das Gegenüber subjektiv beleidigt fühlt.
---> Das subjektive Empfinden alleine reicht bereits aus.
- wenn das Gesagte nach objektiv beurteilbaren Maßstäben nicht zutreffend ist und sich das Gegenüber subjektiv beleidigt fühlt.
---> Die Aussage muss objektiv beurteilbar "unwahr" sein und subjektiv als Beleidigung emfpunden werden.
- wenn die Absicht einer Beleidigung, der Grundsatz der Handlung ist und das Gegenüber sich subjektiv beleidigt fühlt.
---> Es muss der Vorsatz einer Beleidigung bestehen.
- andere Gedankengänge?
---> schreibt sie!
Welche Probleme seht ihr in den verschiedenen Definitionen?
Ihr seid auch gerne dazu eingeladen, eventuell auftretende Probleme bei breiter Anwendung eurer eigenen Definition zu hinterfragen/zu nennen.
lg DuFF